Tarifschaltgerät
Das Tarifschaltgerät (TSG), auch Tarifschaltuhr genannt, dient der Fernsteuerung von Verbrauchern im Versorgungsnetz des Energieversorgungsunternehmens im Rahmen der Laststeuerung (demand side management), somit/sowie auch der Umschaltung zwischen Hochpreistarif und Niedrigpreistarif (HT/NT) bei Stromzählern. Falls kein Doppeltarifzähler vorgesehen ist, wird während der Gültigkeit des HT-Tarifes, durch das Tarifschaltgerät, sowie unter Umständen auch zusätzlich entsprechender Leistungsschütze, der oder die starken Verbraucher abgeschaltet, oder mit den Leistungsschützen gänzlich, galvanisch, vom Netz getrennt.
Der populäre Rundsteuerempfänger ist beispielsweise ein solches Tarifschaltgerät. Manche Energieversorgungsunternehmen senden jedoch keine Rundsteuersignale (mehr) und verwenden zum Beispiel eine statische Umschaltung mit einer Zeitschaltuhr. Man spricht als Oberbegriff von einem Tarifschaltgerät, da auch andere Techniken als Zeitschaltuhren oder Rundsteuerempfänger, zum Beispiel Funkrundsteuerempfänger, GSM-Empfänger, Modem, DSL usw. angewendet werden können und zukünftig wahrscheinlich die betagte Rundsteuertechnik ablösen.
Der große Vorteil bei einer Steuerung des Tarifschaltgerätes über Modem, GSM-Empfängern, DSL und sonstigen Internetverbindungen besteht in der möglichen Selektion. Einzelne Wärmepumpen, Warmwasserboiler oder Nachtstromspeicherheizungsanlagen können je nach Stromangebot und Lastgang im jeweiligen Netzabschnitt vom EVU ab- oder zugeschaltet werden, was die exakte Steuerung des Stromverbrauchs und auch die Belastung der Übertragungsnetze vereinfacht.
Durch die immense Zunahme der fluktuierenden Stromerzeugung durch Photovoltaik- und Windkraftanlagen wird voraussichtlich, neben anderen Maßnahmen, der Laststeuerung eine wachsende Bedeutung zuteilwerden.
Weblink
- Aufbau eines Zählerschrankes mit Tarifschaltgerät (PDF; 84 kB)