Tarifäres Handelshemmnis
Als tarifäre Handelshemmnisse werden direkte protektionistische Maßnahmen der Außenhandelsbeschränkung verstanden.
Zu diesen direkten handelspolitischen Einschränkungen gehören:
- Alle Sorten von Zöllen
- Abschöpfungen (Mindestpreise)
- Exportsubventionen
- Verbrauchssteuern
Sie dienen der Wettbewerbsbeschränkung des Außenhandels und der Abschottung der eigenen Volkswirtschaft und somit primär dem Schutz der nationalen Unternehmen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Schutz von Jungindustrien (infant industries) zu, um durch Protektionismus konkurrenzfähige Industrien aufzubauen, die im Anfangsstadium dem Konkurrenzdruck des Weltmarkts nicht standhalten würden. Ferner dienen sie als Einnahmequelle für den Staat, zum Ausgleich von Zahlungsbilanzdefiziten oder zur Förderung inländischer Produktion (Substitution der Importprodukte durch inländische Produkte).