Summa cum laude
Die lateinische Bezeichnung summa cum laude (dt. mit höchstem Lob) ist üblicherweise die höchste Auszeichnungsstufe einer Dissertation in deutschsprachigen Ländern. In anderen Ländern wird sie teilweise auch für andere akademische Abschlüsse (z. B. Bachelor of Arts) verwendet.
Note | Bedeutung |
---|---|
summa cum laude | Mit höchstem Lob |
magna cum laude | Mit großem Lob |
cum laude | Mit Lob |
satis bene | Genügend |
rite | Ausreichend |
insuffizienter | Ungenügend |
Häufigkeit
Die Verteilung von Promotionsnoten unterscheidet sich stark zwischen den Hochschulen und Fachbereichen. An der Universität Heidelberg wurden 48 % der Doktorarbeiten aus der Germanistik mit summa cum laude bewertet, während nur 2 % aus der Zahnmedizin diese Bestnote erhielten.[1] Insgesamt werden knapp ein Drittel aller Dissertationen mit summa cum laude bewertet.[1]
An der TU München wurde 2012 eine Promotionsordnung erlassen, nach der Promotionen mit „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ zu bewerten sind. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann davon abweichend das Prädikat Summa cum laude verliehen werden, eine weitere Abstufung erfolgt nicht.[2] Als Folge sank der Anteil der mit Summa cum laude bewerteten Arbeiten stark, etwa in der Mathematik von 39 % auf 7 %.[3]
Die genaue Verteilung der Summa-cum-laude-Bewertungen lässt sich auf dem Portal des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) nachvollziehen.[4]
Relevanz
Aufgrund der inflationären[5] Bewertungen von Doktorarbeiten benutzen Arbeitgeber oftmals weiterführende Auswahlverfahren für die Einschätzung eines Bewerbers.[1] Für eine Karriere in der Wissenschaft fordert das jeweilige Landeshochschulgesetz u. U. eine „qualifizierte Promotion“: So setzt das Land Baden-Württemberg eine qualifizierte Promotion als Teilvoraussetzung für eine Tätigkeit als Akademischer Rat voraus.[6]
Einzelnachweise
- Promotionsnoten – Welche gibt es und welche Bedeutung haben sie? Abgerufen am 16. März 2021.
- Promotionsordnung der TU München vom 12.03.12 - abzurufen unter https://portal.mytum.de/archiv/kompendium_rechtsangelegenheiten/promotionsordnung/PromO-12-3-2012-mit-AeS-vom-1-9-13.pdf/view
- Informationsystem Promotionsnoten Deutschland | Dissertation Noten. Abgerufen am 9. Dezember 2021.
- Informationsystem Promotionsnoten Deutschland | Dissertation Noten. Abgerufen am 16. März 2021.
- Wer ein „summa“ verdient. Abgerufen am 16. März 2021.
- LHG Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005. 6. Januar 2005 (landesrecht-bw.de [abgerufen am 16. März 2021]).