Studienanfängerplatz
Ein Studienanfängerplatz ist ein Begriff aus dem Kapazitäts-Management der Kultusministerien und Hochschulen der deutschen Bundesländer und dem praktizierten Kapazitätsrecht. Aufgrund der zu erwartenden Mehrstudenten infolge des Abiturs nach zwölf Jahren wird in mehreren Ländern eine Neuregelung angestrebt.[1]
Regelung
Das Kapazitätsrecht regelt an den Universitäten die Zahl der bereitgestellten Studienplätze. Studienanfängerplatz und Studienplatz sind im Sinne des Kapazitätsrechts zwei Größenordnungen zur Bezeichnung von Kapazitäten.[2] Ein Studienanfängerplatz entspricht danach dem 3- bis 4-fachen eines Studienplatzes.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
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