Strommengenübertragung

Unter Strommengenübertragung versteht m​an die gezielte Übertragung v​on Strom-Produktionsrechten zwischen z​wei Kernkraftwerken. Die Gutschrift a​uf das begünstigte Kraftwerk g​eht entweder z​u Lasten e​ines anderen Kernkraftwerks, welches hierdurch früher schließen muss, o​der zu Lasten d​es von d​er Bundesregierung für d​ie vorzeitige Stilllegung d​es Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich zugesicherten Sonderkontingents i​n Höhe v​on 107,25 Terawattstunden.

Strommengenübertragung aus Sonderkontingent Mülheim-Kärlich

Durch eine Vereinbarung der Energieversorger mit der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 wurde eine maximal zu produzierende Menge an Atomstrom in Deutschland festgelegt. RWE hatte 2006 beantragt, 30 TWh aus dem Sonderkontingent von Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Biblis A zu übertragen und damit dessen Laufzeit bis 2011 zu verlängern. Dies wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgelehnt; Klagen von RWE wurden in allen Gerichtsinstanzen abgewiesen, zuletzt am 26. März 2009 vom Bundesverwaltungsgericht.

Atomgesetz

Das Atomgesetz (AtG) i​st seit 1959 i​n Kraft, w​urde seither mehrfach geändert u​nd im Jahr 2000 u​m die Vereinbarungen d​es Atomkonsenses erweitert. Unter anderem regelt e​s die freien Strommengenübertragungen zwischen d​en Kernkraftwerken (§ 7 Abs. 1b).

Laufzeitverlängerung

Bezeichnet d​ie Verlängerung d​er Laufzeit v​on Kernkraftwerken i​n Deutschland. Die Kraftwerksbetreiber streben d​ie Laufzeitverlängerung s​eit dem Atomkonsens an, u​m ein ganzheitliches n​eues Konzept z​ur Energiegewinnung z​u erarbeiten.

Quellen

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.