Staudinger (Gesetzeskommentar)
Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen. Das Werk wird bei Sellier-de Gruyter verlegt und umfasst derzeit 106 aktuelle Bände mit insgesamt ca. 70.000 Seiten.[1] Initiiert wurde der Kommentar im Jahr 1898, also zwei Jahre vor Inkrafttreten des BGB, von Geheimrat Julius von Staudinger. Die erste Auflage in sechs Bänden wurde 1903 fertiggestellt.
Wegen der Ausführlichkeit und der Vielzahl an Informationen dauert es meist mehrere Jahre, bis eine Auflage fertiggestellt ist. So wurde die zwölfte Auflage (44 Bände, 37.000 Seiten) 1973 begonnen und erst 1999 abgeschlossen. Seit 1993 erscheinen keine kompletten Neuauflagen mehr, stattdessen werden einzelne Bände bei Bedarf überarbeitet.
Der Staudinger ist der älteste und vor dem Soergel und dem Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch der ausführlichste Kommentar zum BGB, weswegen er einen hohen Ruf in der rechtswissenschaftlichen Fachwelt genießt.
Der Kommentar kann auch über juristische Datenbanken im Volltext genutzt werden. Nachdem er lange über juris als auch über Beck-Online hatte genutzt werden können, stand der Staudinger seit April 2011 nur noch über Beck-Online zur Verfügung.[2][3][4][5] Ab Januar 2015 lizenziert der Verlag dagegen exklusiv an juris.[6]
Unter dem Namen Staudinger ist auch ein einbändiges Lehrbuch Eckpfeiler des Zivilrechts zur Vorbereitung auf das Examen erhältlich.[7]
Literatur
- Julius von Staudinger (Hrsg.): Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. 13. Bearbeitung und Neubearbeitungen, 1993 ff. ISBN 3-8059-0784-2
- 100 Jahre Staudinger - 100 Jahre BGB – Sammelband zum 100-jährigen Bestehen des Staudinger, ISBN 3-8059-0917-9
- Staudinger – Eckpfeiler des Zivilrechts – Einbändiges Kompendium des gesamten, BGB ISBN 978-3-8059-1109-2
Weblinks
- Staudinger – auf der Website des Verlags Sellier-deGruyter
- JuraBiblio.de: Staudinger BGB – Eckpfeiler des Zivilrechts (2011) – Rezension.
Einzelnachweise
- https://www.staudinger-bgb.de/ (Stand 5. Februar 2019)
- Daniel Lenz: „Mit dieser Konzentration haben wir nicht gerechnet“. Simon Hohoff (Beck-Online) zum Wettbewerb der Online-Datenbanken. buchreport.de, 2. März 2011, abgerufen am 16. März 2011: „Hohoff: Wir haben inzwischen viele Kooperationen, alleine fast 40 Content-Partnerschaften, die unterschiedliche Informationen an uns liefern, darunter der Staudinger-Kommentar. – Buchreport: Über den Sie aktuell exklusiv verfügen. …“
- Staudinger ab 2011 exklusiv bei beck-online. boersenblatt.de, 9. November 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010.
- Dr. Otto Schmidt übernimmt Sellier Verlagskontor. boersenblatt.de, 7. Dezember 2010, abgerufen am 17. Dezember 2010: „Die Kölner Verlagsgruppe Dr. Otto Schmidt hat das Unternehmen Dr. Arthur L. Sellier & Co. KG Wissenschaftliches Verlagskontor mit seinen Beteiligungen an der Sellier/de Gruyter oHG und der sellier. european law publishers GmbH erworben. Sellier/de Gruyter verlegen den Kommentar zum BGB „Staudinger“.“
- Dietrich Pannier: Sellier+Staudinger-online, quo vadis. 17. Dezember 2010, archiviert vom Original am 26. Januar 2016; abgerufen am 17. Dezember 2010 (Bib-Jur Mailingliste): „...für die Abonnenten von juris und Lexisnexis (die den Staudinger verlieren), von beck-online (die die Exklusivität auch exklusiv bezahlen sollen) und Legios (die das eines Tages bekommen wollen) bleibt die Informationsversorgung ihrer Nutzer spannend.“
- Staudinger Online ab 2015 exklusiv bei juris. Intensivierung der Zusammenarbeit um die juris Allianz
- Staudinger BGB: Eckpfeiler des Zivilrechts. Archiviert vom Original am 14. August 2012; abgerufen am 17. Juli 2012.