Starkstrom
Der Begriff Starkstrom ist nicht einheitlich definiert.
In Deutschland wurden bis zum Jahr 2000 alle ein- oder mehrphasigen Installationen bis 1000 V in den VDE-Vorschriften als Starkstromanlagen bezeichnet, die keine Kleinspannungsanlagen (umgangssprachlich Schwachstromanlagen) waren.
In neueren VDE-Vorschriften werden Anlagen bis 1000 V jedoch nunmehr als Niederspannungsanlagen bezeichnet. Nur noch Normen für Anlagen mit über 1000 V Nennspannung verwenden seither den Begriff Starkstromanlagen.
Die Norm DIN 276 zur Ermittlung von Baukosten benennt demgegenüber sämtliche elektrischen Anlagen, die nicht ausschließlich der Signalübertragung dienen, als Starkstromanlagen.
In der Schweiz werden gemäß Art. 2 EleG im Unterschied zu Schwachstromanlagen Starkstromanlagen als «solche angesehen, bei welchen Ströme benützt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen oder Sachen gefährlich sind.»
Die Haushalte in Deutschland und vielen anderen Ländern werden heute üblicherweise mit (Niederspannungs-)Drehstromanlagen ausgestattet. Das zugehörige (Niederspannungs-)Dreiphasenwechselstromnetz wird umgangssprachlich auch als Kraftnetz und der übertragene Strom als Kraftstrom bezeichnet.