Staatsrechtslehrer
Staatsrechtslehrer ist eine Bezeichnung für Professoren, deren hauptsächliches Lehr- und Forschungsgebiet das Staats- und Verfassungsrecht ist. Die Bezeichnung „Staatsrechtslehrer“ dürfte vor allem deswegen geläufig sein, weil seit 1922 ein Verein mit Namen „Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer“ besteht, der jährliche Tagungen veranstaltet und jeweils Tagungsbände herausgibt, die Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (in juristischer Literatur gewöhnlich abgekürzt zitiert mit VVDStRL).
Siehe auch
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.