Staatsanwaltschaft (Frankreich)
Die Vertreter der Staatsanwaltschaft (frz. ministère public, parquet) haben in der französischen Justiz die Funktion, bei den ordentlichen Gerichten die Belange der Exekutive wahrzunehmen. Sie sind Staatsbeamte und als solche weisungsabhängig. Hauptsächlich besteht ihre Tätigkeit darin, Straftaten zu verfolgen. Die französische Staatsanwaltschaft kann allerdings auch im Zivilprozess tätig werden, sei es als Nebenintervenient oder sogar als Partei, wenn Belange der öffentlichen Ordnung in Betracht kommen.[1]
Einzelnachweise
- Ulrich Hübner und Vlad Constantinesco: Einführung in das französische Recht. 4. Auflage. C.H. Beck, München 2001.
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