Spurenkommission
Die Spurenkommission ist eine gemeinsame Kommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute in Deutschland.
Sie wurde als Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gegründet und hat je vier Vertreter aus der Rechtsmedizin sowie der Kriminaltechnik. Die Einrichtung wird von Peter M. Schneider (Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln) geleitet. Die GEDNAP-Spurenringversuche zur Qualitätskontrolle in der forensischen Spurenkunde und DNA-Analyse werden unter Aufsicht und nach den Vorgaben der Spurenkommission von B. Brinkmanns Institut für forensische Genetik (Münster) durchgeführt. Die Ergebnisse der Ringversuche werden bei den jährlich stattfindenden Spurenworkshops präsentiert und diskutiert.
Die Spurenkommission entwirft zudem Empfehlungen, wie zum Beispiel für die biostatistische Interpretation von DNA-Mischspuren[1] sowie für die statistische Bewertung von DNA-Datenbanktreffern.[2]
"Zu den Möglichkeiten und Grenzen der DNA-gestützten Vorhersage äußerer Körpermerkmale, der biogeographischen Herkunft und des Alters unbekannter Personen anhand von Tatortspuren im Rahmen polizeilicher Ermittlungen" hat die Spurenkommission eine Stellungnahme verfasst.[3]
Weblinks
Einzelnachweise
- Empfehlungen der Spurenkommission zur Bewertung von DNA-Mischspuren. In: Rechtsmedizin. 16, 2006, S. 401–404
- Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission zur statistischen Bewertung von DNA-Datenbank-Treffern. In: Rechtsmedizin. 20, 2010, S. 111–115.
- Peter M. Schneider: Stellungnahme der Spurenkommission zu den Möglichkeiten und Grenzen der DNA-gestützten Vorhersage äußerer Körpermerkmale, der biogeographischen Herkunft und des Alters unbekannter Personen anhand von Tatortspuren im Rahmen polizeilicher Ermittlungen. Abgerufen am 14. Dezember 2016.