Sprungturm
Ein Sprungturm ist eine Einrichtung zum Wasserspringen in einem Freibad oder Hallenbad. Wettkampfhöhen sind beim Kunstspringen 1 Meter und 3 Meter von einem Sprungbrett, beim Turmspringen 5, 7,5 und 10 Meter von einer Plattform (zu Übungszwecken gibt es auch 1-m- und 3-m-Plattformen). Bei sogenannten "high dive"-Wettbewerben wird aus Höhen von 20 m und 27 m gesprungen.
Beschreibung
Eine Sprunganlage kann am Rande eines Schwimmbeckens errichtet werden; aus Sicherheitsgründen wird sie jedoch oft in einer seitlich ans Schwimmbecken angrenzenden Sprungbucht oder (bei größeren Anlagen) an einem separaten Sprungbecken installiert. Sprungtürme sind manchmal auch architektonische Kunstwerke und Wahrzeichen der Schwimmbäder.
Sprungtürme bestehen häufig komplett aus Edelstahl (V4A – 1.4571) oder aus einer Kombination aus einem verzinkten und lackierten Stahlunterbau (S235JR – früher St37) mit Edelstahlgeländern. Alternativ können Sprungtürme aus Beton mit Edelstahlgeländern gebaut werden. Seit Ende 2004 gibt es neue europaweite Normen für Sprungtürme. Sie betreffen vor allem die Geländer. Diese müssen nun deutlich stabiler sein als vorher und dürfen nicht übersteigbar sein. Sprungtürme aus Edelstahl sollten möglichst elektropoliert ausgeführt werden, um Rostansatz durch aggressive Chlordämpfe vorzubeugen.
Sprungtürme unterliegen speziellen Bauvorschriften. Darin sind die Seitenabstände der Bretter und Plattformen untereinander und zur Beckenumrandung, die Maße der Geländer und die Wassertiefen geregelt, was der Unfallverhütung dient. Bei genügend großen Abständen ist unter Umständen ein gleichzeitiger Sprungbetrieb von mehreren oder gar allen Brettern bzw. Plattformen möglich. Aus Platz- und Kostengründen werden oft kleinere Anlagen (1 m, 3 m und eventuell 5 m) oder Kombi-Anlagen gebaut, bei denen zum Beispiel die 5-, 7,5- und 10-Meter-Plattform übereinander liegen und die deshalb für den Betrieb nur abwechselnd freigegeben werden.
Die für ein gefahrloses Springen (auch Kopfsprünge) erforderliche Wassertiefe ist nicht proportional zur Absprunghöhe, sondern wächst weniger stark an. Dies liegt einerseits an den höhenabhängig erreichbaren Eintauchgeschwindigkeiten, die nur mit der Wurzel der Sprunghöhe wachsen[1]. So beträgt die Eintauchgeschwindigkeit bei 1 m Absprunghöhe etwa 15 km/h und bei 10 m etwa 50 km/h. Zum anderen liegt es daran, dass der Wasserwiderstand im Quadrat der Eintauchgeschwindigkeit zunimmt[2]. Bei einem 3-Meter-Brett ist eine Beckentiefe von 3,50 m üblich, bei einem 5-m-Turm etwa 4,00 m und bei einem 10-m-Turm zwischen 4,50 m und 5,00 m.
Zum Einüben von Fallschirmabsprüngen gibt es spezielle Anlagen, siehe Fallschirmsprungturm.
Unfallverhütung
Um Sturz und Fall vor dem beabsichtigten Sprung zu vermeiden, wird bedachtes Aufsteigen ohne zu Drängeln und unter Nutzung der Geländer vorgeschrieben. Nassgriffige Flächen am Sprungbrett oder der Plattform sind heute üblich. In Schwimmbädern sind Sprungtürme zumeist abgesperrt, und es darf in der Regel nur unter besonderer Aufsicht gesprungen werden. Die Aufsicht ist angehalten, das Auftauchen jedes Springers zu beobachten und sein zügiges Wegschwimmen, oft in eine vorgegebene Richtung – zum nächsten Ausstieg des Beckens. Von (nahezu) übereinanderliegenden Plattformen darf nicht gleichzeitig gesprungen werden, was oft durch temporäre Absperrketten beim Zutritt klargemacht wird. Springt ein Springer ab, bevor der mögliche Eintauchbereich frei von anderen Schwimmern ist, besteht Kollisionsgefahr mit hohem Verletzungsrisiko.
Galerie
- Sprungturm bei den Olympischen Spielen von 1908
- Sprungturm auf einem Wandgemälde (ca. 480 v. Chr.)
- Sprungturm in Kabul
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Der freie Fall. In: Physikunterricht-Online. Abgerufen am 21. Juli 2019 (deutsch).
- Wasserwiderstand | SWIMLEX | Das Lexikon des Schwimmsports. In: SWIMLEX. 15. August 2017, abgerufen am 11. Juli 2019 (deutsch).