Sowiesokosten

Die Sowiesokosten s​ind ein Begriff a​us dem Mängelbeseitigungsrecht u​nd aus d​em Schadensersatzrecht. Sie bezeichnen

  • im Mängelbeseitigungsrecht diejenigen Kosten, die dem Auftraggeber auch bei mangelfreier Vertragsdurchführung entstanden wären
  • im Schadensersatzrecht diejenigen Kosten, die dem Geschädigten auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären
  • im Insolvenzrecht diejenigen Verbindlichkeiten, welche auch ohne Betriebsfortführung bereits vor der Insolvenzeröffnung durch den Schuldner selbst entstanden sind

Juristisch handelt e​s sich u​m einen Aspekt d​es Problems d​er Kausalität zwischen Pflichtverletzung u​nd Schaden. Bei d​en Sowiesokosten i​st die Pflichtverletzung i​m juristischen Sinne n​icht kausal (ursächlich) für d​en Schaden.

Beispiele

  • Eine KFZ-Werkstatt übersieht bei der KFZ-Inspektion, dass eine Scheinwerferlampe defekt ist. Die Werkstatt macht sich dadurch schadensersatzpflichtig. Zum Schadensersatz gehören die Kosten, die durch einen zweiten Werkstattbesuch entstehen, nicht aber die Kosten für das Auswechseln der Glühbirne. Diese Kosten wären sowieso entstanden.
  • Ein Steuerberater macht einen Fehler beim Entwurf für eine Einkommensteuererklärung, später stellt sich heraus: Es sind Steuern nachzuzahlen. Der Steuerberater hat zwar seine Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt, die Steuern hätten in dieser Höhe aber auch bei ordnungsgemäßer Steuererklärung sowieso nachgezahlt werden müssen. Die Steuernachzahlung ist daher kein Schaden, der eine Schadensersatzpflicht des Steuerberaters auslöst.

Siehe auch

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