Sicherheitstrennstreifen
Ein Sicherheitstrennstreifen ist in Deutschland ein baulich erkennbarer oder durch Markierung verdeutlichter Bereich, im Gegensatz zum Sicherheitsraum, der nicht immer markiert oder baulich angelegt ist. Damit wird ein Abstand zwischen fahrbahnbegleitendem Radweg und Rand der Fahrbahn oder zwischen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen und parkenden Autos verdeutlicht.
Zielsetzung ist beim Radweg, einen größeren Abstand zum fließenden Autoverkehr zu erreichen, außerdem Radfahrer außerhalb des Bereiches zu führen, in dem durch Fahrer oder Beifahrer plötzlich aufgestoßene Autotüren zu Unfällen führen. Dies ist der sogenannte Dooring-Unfall, der jeden siebten polizeilich gemeldeten Radfahrer-Unfall ausmacht.[1]
Empfohlene Breiten und Gestaltung
In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen wird eine Breite von mindestens 0,50 m zu Längsparken und zum Fahrbahnrand empfohlen. Bei Senkrecht- oder Schrägparkständen oder bei Einbauten zwischen Fahrbahnrand und Radverkehrsanlage werden 0,75 m empfohlen. Bei (Geh- und) Radwegen außerorts wird 1,75 m als Regelmaß des Abstands zur Fahrbahn der Landstraße angegeben.[2]
Verbreitung
Sicherheitstrennstreifen mit den empfohlenen Breiten sind in Deutschland an zahlreichen älteren Radverkehrsanlagen nicht vorhanden. Grund ist der Zeitpunkt der Anlage. Gerade bauliche Radwege sind oft schon Jahrzehnte alt. Auch bei ihnen kann aber eine Nachrüstung durch Markierung erfolgen. Bei jüngeren Radverkehrsanlagen in Deutschland sollten Sicherheitstrennstreifen in aller Regel vorhanden sein. Eine neue Radverkehrsanlage ohne Sicherheitstrennstreifen ist ein Mangel, der bei einem Verkehrssicherheitsaudit vermerkt werden sollte.
Während in den Niederlanden gebaute Sicherheitstrennstreifen bei Radwegen der Regelfall sind, werden sie in Dänemark bisher nicht angewendet. Die hochgelobten, breiten Radwege in Kopenhagen führen zu einer Gefährdung gerade der besonders schnellen, gerade überholenden und damit weit links auf dem Radweg fahrenden Radfahrer, wenn dort eine Beifahrertür unachtsam geöffnet wird.
Begriffsgeschichte
Bis zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1997 wurde der Sicherheitstrennstreifen in den Regelwerken zum Straßenbau der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) als Schutzstreifen bezeichnet, ähnlich anderer Bedeutungen dieses Begriffs. Da die zuvor als Angebotsstreifen[3] bezeichnete Radverkehrsführung in der StVO-Novelle 1997 als Schutzstreifen benannt wurde, musste für den vorherigen Schutzstreifen ein neuer Begriff gefunden werden.