Sicherheitsberater-Richtlinie
Die Sicherheitsberaterrichtlinie (Richtlinie 96/35/EG des Rates über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen) vom 3. Juni 1996 führte dazu, dass die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung mehrmals angepasst werden musste. Außerdem sind seit 2003 im Europäischen Übereinkommen über den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR) für alle Vertragsstaaten unter Kapitel 1.8 die Vorschriften für den Sicherheitsberater aufgeführt, so dass auch darüber die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gilt.
Richtlinie 96/35/EG | |
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Titel: | Richtlinie 96/35/EG des Rates vom 3. Juni 1996 über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen |
Datum des Rechtsakts: | 3. Juni 1996 |
Veröffentlichungsdatum: | 19. Juni 1996 |
Inkrafttreten: | 9. Juli 1996 |
Anzuwenden ab: | 31. Juli 1999 |
Außerkrafttreten: | 29. Juni 2009 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten! |
Die Richtlinie 96/35/EG wurde zum 29. Juni 2009 durch die Richtlinie 2008/68/EG aufgehoben.[1]