Selbstjustiz
Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz[1][2]) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.[3]
Abgrenzung
Nicht unter die Definition der Selbstjustiz fallen solche Handlungen, die von der Rechtsordnung nach den Grundsätzen der Selbsthilfe, der Notwehr oder zur Abwendung eines Notstandes gedeckt sind. Ebenso wenig wird der Begriff der Selbstjustiz auf Handlungsformen im Rahmen eines zulässigen Widerstands zur Verteidigung der Rechtsordnung gebraucht, etwa gemäß Art. 20 Abs. 4 GG.
Selbstjustiz ist eine Form des Vigilantismus. Im Gegensatz zu selbsternannten „Bürgerwehren“, die das Gesetz präventiv „in die eigenen Hände nehmen“,[4][5] ist die Selbstjustiz einzelfallbezogen und wird von dem Betroffenen selbst ausgeübt.
Zur Rechtfertigung für einen Akt der Selbstjustiz wird meist angeführt, die staatliche Justiz versage. Sie sei unfähig oder auch unwillig, gegen die als Unrecht empfundene Handlung vorzugehen.
Die Selbstjustiz missachtet das Gewaltmonopol des Staates und ist deshalb strafbar.[6][7]
Beispiele
- Marianne Bachmeier erschoss 1981 den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal.
- Der bei der Flugzeugkollision von Überlingen dienstleitende Fluglotse Peter Nielsen wurde von Witali Kalojew erstochen, dessen Frau und zwei Kinder bei der Kollision ums Leben gekommen waren.
- André Bamberski, der Vater der getöteten Kalinka Bamberski, organisierte im Jahr 2009, 27 Jahre nach der Tat, die Verschleppung des mutmaßlichen Täters Dieter Krombach nach Frankreich, nachdem deutsche Behörden jahrelang ein Gerichtsverfahren abgelehnt hatten. In Frankreich wurde Krombach rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt, Bamberski selbst später zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.
Selbstjustiz in Kunst und Literatur
Seit 200 Jahren gehört die Novelle Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist zur Weltliteratur.
Medien, in denen Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird, sind geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden und deshalb von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen (§ 18 Jugendschutzgesetz).[8]
Siehe auch
Literatur
- Peter Vogl: Hollywood Justice. Selbstjustiz im amerikanischen Film 1915–2015. Mühlbeyer Filmbuchverlag, Frankenthal 2016, ISBN 978-3-945378-29-8.
Weblinks
Einzelnachweise
- Eigenjustiz in Pforzheim Genervt wegen Ruhestörung – plötzlich zieht Mann Gewehr , auf m.focus.de
- Kündigung bei irrtümlich zu wenig bezahlter Miete.html, auf abendblatt.de
- Selbstjustiz duden.de, abgerufen am 31. August 2016
- Matthias Quent: Selbstjustiz im Namen des Volkes: Vigilantistischer Terrorismus bpb, 10. Juni 2016
- Thomas Schmidt-Lux: Vigilantismus. Ein Phänomen der Grenze? Krim. Journal 2012, 118–132
- Karin Schlottmann: Selbstjustiz oder Zivilcourage? Sächsische Zeitung, 2. Juli 2016
- Frank Stenglein: Selbstjustiz krimineller Clans: Lebenslügen und Verdrängung WAZ, 13. April 2016
- Nahelegung von Selbstjustiz Webseite der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, abgerufen am 31. August 2016