Schuhzurichtung
Mit einer Schuhzurichtung ist in erster Linie eine orthopädische Schuhzurichtung gemeint, die ein Orthopädieschuhmacher oder Orthopädietechnik-Mechaniker durchführt.[1] Diese Schuhzurichtungen sind individuell auf die Bedürfnisse des Trägers angepasste Arbeiten an Absatz der Sohle und/oder des Schafts. Es handelt sich um eine Änderung die zum größten Teil Konfektionsschuhe betreffen. Sie gleichen Behinderungen aus und/oder beugen einer drohenden Behinderung vor. Bei einer Schuhzurichtung wird der vorhandene Schuh so umgestaltet, dass durch die Bearbeitung nach orthopädischen Vorgaben bestimmte Fußbeschwerden, ausgeglichen und/oder gelindert werden z. B. Spreizfuß, Knickfuß, Plattfuß, Kniefehlstellung, Spitzfuß etc.
Eine Umarbeitung ist bei nahezu jedem Konfektionsschuh möglich. Eine genaue Absprache mit dem Orthopädieschuhmacher oder dem Orthopädietechnik-Mechaniker ist jedoch immer notwendig. Je nach Krankheitsbild ist eine zeitgleiche Einlagenversorgung notwendig um eine ausreichende Entlastung und/oder Korrektur erreichen zu können.
Eine orthopädische Schuhzurichtung ist in den meisten Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis erfasst und beschrieben sie sind in der Produktgruppe 31 Schuhe hinterlegt. Die Erstversorgung ist im Regelfall auf drei Paar/Stück Zurichtungen beschränkt. Eine Nachversorgung ist nach sechs Monaten möglich und auf ein Paar/Stück beschränkt.
Die orthopädischen Schuhzurichtungen unterteilen sich in vier Hauptgruppen:
- Arbeiten am Absatz (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.0XXX)
- Arbeiten zur Schuherhöhung (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.1XXX)
- Arbeiten an der Sohle (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.2XXX)
- Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung
Arbeiten am Absatz
- Einseitige Absatzverlängerung
- Einseitige Absatzverbreiterung
- Keilabsatz
- Abrollabsatz
- Anbringen eines vorhandenen Schuhbügels
Arbeiten zur Schuherhöhung
- Verkürzungsausgleich am Absatz (innen oder außen)
- Verkürzungsausgleich im Sohlen und Absatzbereich
- Einseitige Sohlenranderhöhung (innen- oder außenseitig)
- Entfernung einer Schuherhöhung
Arbeiten an der Sohle
- Rolle mit rückversetztem Auftritt (Zehen-, Ballen-, Mittelfuß-, Richtungs- und Titenlöscherrolle)
- Ausgleichsrolle für die Gegenseite
- Schmetterlingsrolle mit Absatzangleichung
- Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung der Mittelfußköpfchen
Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung
- Einarbeitung einer Stufenentlastung
- Einarbeitung einer Haglundfersenentlastung oder Vorfußrückenpolster
- Schuhbodenversteifung
- Schuhbodenverbreiterung
- Ein- oder zweiseitige Schaftversteifung
- Anbringen von Klett-, Reiß- oder Schnallenverschlüssen
Einzelnachweise
- Orthopädische Schuhzurichtungen, was hat es damit auf sich? In: Orthopädie Magazin. Abgerufen am 1. März 2016.