Schallschutzschirm
Schall- oder Lärmschutzschirme sollen den durch die Außengastronomie verursachten Freizeitlärm für die Anwohner, die über den Gastronomiebetrieben wohnen, reduzieren. Die Benennung ist uneinheitlich. Beispielsweise bevorzugt die Bezirksversammlung Hamburg-Altona den Begriff „Schallschutzschirm“,[1] die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dagegen den Begriff „Lärmschutzschirm“.[2]
Schallschutzschirme unterscheiden sich von normalen Sonnenschirmen durch die Verarbeitung mehrschichtiger Stoffe, die den Schall absorbieren, und damit eine Reduzierung des Lärms um bis zu acht Dezibel erreichen.[3]
Für Hamburger Gastronomen ist der Einsatz von Schirmen, die den Geräuschpegel senken, seit 2012 Pflicht. Die Vorschrift wurde durch das Hamburger Bezirksamt 2013 erneut bestätigt. Kritik hatte es u. a. daran gegeben, dass es bei Inkrafttreten der Verordnung noch keine Schallschutzschirme mit TÜV-Abnahme gab, und dass die Anwohner dadurch nur unzureichend vor Lärm geschützt werden, da andere Lärmquellen dadurch nicht wirksam bekämpft werden.[4]
Weblinks
- Lärmschutzschirme bleiben Pflicht. Die Welt, 7. Mai 2013
- Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, 4. Juli 2013 (Erstelldatum der Datei)
Einzelnachweise
- Mitteilungsdrucksache (PDF; 170 kB); Drucksachen-Nr. XIX-1332.3 (öffentlich). Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksversammlung Altona 18. Dezember 2012.
- Rainer Schach, Jens Otto: Leitfaden des Baubetriebs und der Bauwirtschaft – Baustelleneinrichtung. Fritz Berner und Bernd Kochendörfer (Hrsg.), B.G. Teubner Verlag/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2008 (Inhaltsangabe und Vorwort Online). Hinweis: Die Autoren beziehen sich auf ein von ihnen durchgeführtes Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de).
- Ellen Draxel: Schallschutz-Experiment im Café - Abgeschirmt in der Süddeutschen Zeitung vom 30. Mai 2011, abgerufen am 27. April 2015.
- Schallschutzschirme sind in der Schanze jetzt Pflicht. Hamburger Abendblatt, 16. August 2011.