Sasse (Grundbesitzer)
Als Sasse (auch Saße, Sass oder Saß) wurde im Mittelalter jeder Besitzer von Grund und Boden bezeichnet.[1]
Begriff
Der mittelalterliche Begriff hat Bezug zum Wort Sitzen, sein Präteritum lautet in der ersten Person saß. Ein weiterer Bezug sind Sitz einer juristischen Person oder Wohnsitz. Es kommt heute noch z. B. in den Worten Insasse oder ansässig vor. Des Weiteren wird das Lager von Hasen als die Sasse bezeichnet.
Unterscheidungen
Man unterschied Sassen je nach Besitzform in:
- Freisassen: Besitzer eines Freiguts;
- Landsassen: große Landeigentümer und
- Hintersassen: Kotsassen (Kötter, Kossäten), Bauern.
Je nach der Gerichtsbarkeit, der sie unterstanden, gehörten sie zu den
- Schriftsassen: Sie konnten nur vor den damaligen Obergerichten belangt werden. Dem Vorrecht der oberen Gerichtsbarkeit folgten auch andere Vorrechte, sodass sich mit Rang und Würde persönliche Schriftsässigkeiten entwickelten[2].
und den
- Amtssassen: Sie hatten die Untergerichte im Amtsbezirk als 1. Instanz anzuerkennen.
Siehe auch
Wiktionary: Sasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
- Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, 14. Band, Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig 1889, S. 335
- Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 18. Band, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908, S. 42
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