Rottmeister

Ein Rottmeister (auch Rottenmeister)[1] w​ar der Anführer einer

  • einer als „Rotte“ bezeichneten Polizeiformation. Zum Teil wurde der Begriff auch als Rang im Polizeidienst verwendet, so dass Polizeiangehörige die Bezeichnung „Rottmeister“ zur Kenntlichmachung ihrer Position in der hierarchischen Stufenfolge der Polizei als Organisation führten, ohne dass sie tatsächlich das Kommando über eine als Rotte bezeichneten Formation innehatten.
  • in Kriegszeiten wurden die Bürger einer Stadt in Rotten eingeteilt (als „Rottgesellen“) und der Rat bestimmte zu jeder Rotte einen Rottmeister als Aufsicht. Er war zuständig für das Meldewesen und die Feuerwehr (s. u.), hatte aber auch seine Rottgesellen bei Musterungen und Aufwartungen ihrem Fähnlein geschlossen zuzuführen
Rottmeister der Landsknechte in einem deutschen Ständebuch von 1568
Wiktionary: Rottmeister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW). Januar 2021, abgerufen am 15. Januar 2021.
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