Riemenschneiden
Riemenschneiden ist eine Folter- oder Leibesstrafe (Verstümmelungsstrafe). Man schnitt mit einem Messer Streifen (Riemen) aus der Haut heraus. Manchmal schnitt man auch einfach mit Scheren die Haut des Opfers heraus.
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Das Riemenschneiden wurde grundsätzlich nur als Strafverschärfung zusätzlich zu anderen Strafen verwandt. Im Codex Austriacus, der österreichischen Gesetzessammlung für die Zeit bis 1770, steht: „kombt aber ein absonderlich grosses verbrechen […] soll der richter die ordinari straff […] durch […] riemen schneiden … vermehren“.[1] So wurde Peter Nirsch wegen 520 gestandener Morde ab dem 16. September 1581 für die Dauer von zwei Tagen unter Folter, unter anderem Riemenschneiden, Zufügen von Verbrennungen und Rädern, hingerichtet.
Literatur
- Riemenschneiden. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2006, ISBN 3-7400-1231-5 (adw.uni-heidelberg.de).
Einzelnachweise
- Riemenschneiden. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 11, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2006, ISBN 3-7400-1231-5 (adw.uni-heidelberg.de).