Richtlinien für Lichtsignalanlagen
Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (kurz RiLSA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und enthalten Vorgaben und Empfehlungen für die Planung und Betrieb von Ampelanlagen. Sie werden herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Aktuell gültig ist die Ausgabe 2015, welche die (inhaltlich identische) Ausgabe aus dem Jahr 2010 ersetzt. Mit der RiLSA 2010 wurde von der FGSV auch eine Beispielsammlung herausgegeben, die einen Überblick gibt, wie die Bestimmungen und Empfehlungen der RiLSA umgesetzt und angewendet werden können. Die Beispielsammlung wurde 2017 aktualisiert und unter der FGSV-Nr. 321/1 veröffentlicht.
Basisdaten | |
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Titel | Richtlinien für Lichtsignalanlagen |
Abkürzung | RiLSA |
Nummer | 321 |
Anwendungsbereich | Ampelanlagen |
Aktuelle Ausgabe | 2015 |
Vorige Ausgabe | 2010 |
Inhalt
Das Regelwerk besteht im Wesentlichen aus acht Abschnitten. Im ersten Abschnitt werden allgemeine Grundsätze für den Einsatz von Lichtsignalanlagen erläutert. Der zweite Abschnitt behandelt den Entwurf eines Signalprogramms. Wechselwirkungen zwischen Lichtsignalsteuerung und dem Entwurf von Straßenverkehrsanlagen werden im dritten Abschnitt dargestellt. Der vierte Abschnitt behandelt Steuerungsverfahren von Lichtsignalverfahren. Sonderformen der Signalisierung werden im fünften Abschnitt geregelt. Abschnitt sechs befasst sich mit der technischen Ausführung und Abschnitt sieben mit der technischen Abnahme und dem Betrieb. Der letzte Abschnitt geht auf das Qualitätsmanagement ein.
Besonderheiten
Mit der Deutschen Wiedervereinigung erlangte die RiLSA auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ihre Gültigkeit. Die bis dahin verwendeten Signalzeichen und Signalfolgen der DDR wurden daraufhin nach und nach den Vorgaben der RiLSA angepasst. Wegen der Vielzahl von Ampelanlagen und der hohen Kosten für die Umrüstung dauerte diese Anpassung viele Jahre. So gab es beispielsweise bis August 2004 in Dresden und in Magdeburg[1][2] eine Lichtsignalanlage mit Grün-Gelb-Phase als Vorwarnstufe vor der Gelb-Phase. In Frankfurt (Oder) wurde die letzte Ampelanlage mit Grün-Gelb-Phase, die seit 1985 in Betrieb war, am 25. Mai 2009 um 8 Uhr abgeschaltet. Das weithin bekannte ostdeutsche Ampelmännchen war sodann gemäß der ursprünglichen Fassung der RiLSA nicht zulässig und wurde vielerorts ausgetauscht. Nach Protesten aus der Bevölkerung wurden die Richtlinien angepasst und das Ost-Ampelmännchen für zulässig erklärt.
Wegen der nicht-geschlechterneutralen Darstellung (es ist für manche Menschen eindeutig als Mann erkennbar) wird das „Ampelmännchen“ gelegentlich kritisiert, da es Gleichstellungsbemühungen zwischen Frau und Mann aushebele.[3]
Abweichungen von der Richtlinie können an verschiedenen Orten angetroffen werden. So befinden sich beispielsweise in Düsseldorf Fußgängerampeln, die ein Gelbsignal zeigen, obwohl die Richtlinien nur ein Grün- und ein Rotsignal für Fußgänger vorsehen.
Literatur
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – FGSV: Beispielsammlung zu den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Köln 2010