Rezeptsammelstelle

Mit Rezeptsammelstelle bezeichnet das deutsche Apothekerrecht einen speziellen Briefkasten in Orten ohne eigene Apotheke, in den Kunden Rezepte einwerfen können, um diese von der Apotheke geliefert zu bekommen.

Rezeptbriefkasten Süsel

Die Einrichtung einer Rezeptsammelstelle bedarf der Erlaubnis der Behörde; diese wird für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden. Die Rezeptsammelstelle muss die Apotheke mit genauer Anschrift sowie die Leerungszeiten angeben; die Arznei muss anschließend persönlich an den Kunden überbracht werden. Rezeptsammelstellen dürfen nicht in Gewerbebetrieben (also in Supermärkten oder anderen Geschäften) und nicht in Arztpraxen eingerichtet werden. In der Regel finden sich Rezeptsammelstellen daher an einem zentralen Platz wie dem Dorfplatz. Die Zahl der Rezeptsammelstellen unterscheidet sich je nach Bundesland; in Thüringen waren im Jahr 2019 79 Rezeptsammelstellen eingerichtet.

Grundsätzlich kann jede zugelassene Apotheke in Deutschland Rezeptsammelstellen an einem beliebigen Ort einrichten. Wollen zwei Apotheken im selben Ort eine Rezeptsammelstelle einrichten, entscheidet die Wegstrecke in Metern über den Zuschlag und zwar unabhängig von verkehrlichen Gegebenheiten (z. B. saisonale Fährverbindungen).[1]

Mit dem Apothekensterben in Deutschland finden Rezeptsammelstellen zunehmende Verbreitung.

Einzelnachweise

  1. Rezeptsammelstellen: Bei konkurrierenden Apotheken entscheidet der kürzeste Weg - Deutsche Apothekerzeitung
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.