Rettungsmesser

Rettungsmesser sind Spezialmesser zur Suche und Rettung von Opfern in Notfällen mit kurzen, stabilen Klingen, teilweise Sägeschliff, akustischen und optischen Hilfen (kleinen Leuchten und/oder Pfeifen), und starren oder klappbaren Klingen. In vielen Fällen besitzen sie eine abgerundete oder eine mit Gummi überzogene Spitze, um zu rettende Opfer nicht zu verletzen. Sogenannte Gurtschneider sind gleich so konstruiert, dass die Schneide vertieft im Messer liegt und nicht versehentlich erreicht werden kann. Ergänzt werden diese Messer meist durch einen Schlagdorn oder Federkörner, um Scheiben zersplittern zu können und so als Nothammer zu fungieren.

Rettungsmesser mit Gurtmesser (oben), Federkörner (links), Klinge und LED-Leuchte (im Griff integriert). Klingenlänge: 8,3 cm. Es handelt sich um ein Einhandmesser mit Liner-Lock.

Rechtslage in Deutschland

Handelt e​s sich u​m Einhandmesser (Messer m​it einhändig feststellbarer Klinge), gelten u​nter anderem i​n Deutschland spezielle Vorschriften, w​as das grundsätzlich verbotene Führen angeht.[1] Das Messer w​ird geführt, w​enn die tatsächliche Gewalt über e​s außerhalb d​er eigenen Wohnung, Geschäftsräume o​der des eigenen befriedeten Besitztums, a​lso auch i​m PKW ausgeübt wird.[2] Das Führen e​ines Einhandmessers i​st jedoch d​ann erlaubt, w​enn ein berechtigtes Interesse, u. a. insbesondere i​m Zusammenhang m​it der Berufsausübung besteht.[1] Für bestimmte Typen v​on Rettungsmessern gilt, d​ass das deutsche Bundeskriminalamt s​ie nicht m​ehr als Waffen, sondern a​ls Werkzeuge einstuft.[3]

Einzelnachweise

  1. § 42a WaffG
  2. OLG Stuttgart · Beschluss vom 14. Juni 2011 · Az. 4 Ss 137/11. Abgerufen am 16. April 2015.
  3. BKA: Einstufung von sogenannten "Rettungsmessern" oder "Rescue Tools" vom 28.August 2003. Feststellungsbescheid (Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 165 vom 4. September 2003.)

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