Reisezeit (Technik)
Als Reisezeit wird bei technischen Anlagen die Zeitspanne zwischen geplanten Stillständen bezeichnet.[1]
Definitionen
Als Reisezeit bzw. Bruttoreisezeit wird die Zeit zwischen dem Beginn des Anfahrens und dem Ende des Abfahrens einer Anlage definiert.[2] Abweichend davon ist die Nettoreisezeit die Zeit, in der Kontrollwerte eingehalten werden, da Anfahr- oder Abfahrvorgänge zu deren Verletzung führen können.[3] Daraus ergibt sich die Nettobetriebszeit, welche die Summe aller Nettoreisezeiten ist.[3]
In bestimmten Fällen gilt die Reisezeit als nicht unterbrochen, wenn ein vereinbarter kurzzeitiger Stillstand eintritt.[4]
Einzelnachweise
- DIN EN 45510-7-1:2000-02 Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke; Teil 7-1: Rohrleitungen und Armaturen; Hochdruckrohrleitungen; Deutsche Fassung EN 45510-7-1:1999. Beuth Verlag, Berlin, S. 4.
- VDI 3459-1:2017-11 Terminologie in der Energie- und Abfallwirtschaft; Grundlagen. Beuth Verlag, Berlin, S. 43.
- VDI 3459-1:2017-11 Terminologie in der Energie- und Abfallwirtschaft; Grundlagen. Beuth Verlag, Berlin, S. 42.
- VDI 3930:1998-05 Abgaskühlung und -erwärmung. Beuth Verlag, Berlin, S. 53.
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