Registrierende Leistungsmessung

Die registrierende Leistungsmessung (RLM), auch registrierende Lastgangsmessung, beschreibt einen Messvorgang (per Strom- bzw. Gaszähler) durch Energieversorger bei Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh elektrischer Energie[1] bzw. mehr als 1,5 GWh Gas.[2] Kunden mit einem mittleren Leistungsbedarf von mehr als 500 kW können ebenfalls dieses Messverfahren beanspruchen. Für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung werden Standardlastprofile verwendet.[3]

Stromzähler für registrierende Leistungsmessung, Datenübertragung per GSM-Modem

Dabei erfasst die Messeinrichtung pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) einen Leistungsmittelwert. Die Gesamtheit aller Leistungsmittelwerte, die über eine ganzzahlige Anzahl von Messperioden gemessen wird, ergibt dann den Lastgang.[4]

Diese registrierten Werte werden in regelmäßigen Abständen (sofort oder erst am Folgetag) an den (Verteil-)Netzbetreiber übermittelt. Dies geschieht entweder direkt über die Stromleitung, über das Mobilfunknetz oder einen Internetanschluss.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. § 12 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
  2. vgl. § 24 Abs. 1 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
  3. BDEW
  4. vgl. § 2 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
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