Regierungsbezirk Berlin
Der Regierungsbezirk Berlin war von 1816 bis 1821 ein Regierungsbezirk in der preußischen Provinz Brandenburg. Im Jahre 1816 hatte er 196.429 Einwohner auf einer Fläche von 76 km².[1] Das Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks liegt heute vollständig im deutschen Bundesland Berlin.
Geschichte
Zum 25. März 1816 wurden in der Provinz Brandenburg des Königreichs Preußen die drei Regierungsbezirke Berlin, Potsdam und Frankfurt eingerichtet. Der Regierungsbezirk Berlin umfasste
- die eigentliche Stadt Berlin, damals noch abgegrenzt durch ihre Zollmauer
- Moabit
- Wedding
- Gesundbrunnen, damals noch Luisenbrunnen genannt
- Boxhagen
- Rummelsburg
- Stralau
- die Hasenheide
- das Gebiet der späteren Tempelhofer Vorstadt
- das Gebiet der späteren Schöneberger Vorstadt und
- den Großen Tiergarten.[2]
Aus Kostengründen wurde der Regierungsbezirk Berlin bereits zum 1. Januar 1822 wieder aufgelöst und in den Regierungsbezirk Potsdam der Provinz Brandenburg eingegliedert. Die Stadt Berlin bildete fortan einen Stadtkreis, die Vororte nördlich der Spree verblieben im Landkreis Niederbarnim und die Vororte südlich der Spree im Landkreis Teltow-Storkow.
Einzelnachweise
- Friedrich W. Heidemann: Handbuch der Post-Geographie der Königlich Preußischen Staaten. Geographisches Institut Weimar, 1819, S. 165 ff, abgerufen am 20. Oktober 2009.
- Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam. Abgrenzung des Regierungsbezirks Berlin. Band 1816, Nr. 11. Potsdam, S. 95 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).