Reep (Einheit)
Das Reep, auch Reif oder Repp[1], war in Bremen neben Faden ein Brennholzmaß für größere Mengen und Abmessungen. Aufgehoben wurde das Maß durch ein Gesetz vom 17. August 1868 zur Einführung der Metrischen Maße. Es galt mindestens noch bis zur wirklichen Einführung der neuen Maße im Norddeutschen Bund per 1. Januar 1872.[2]
Das Reep hatte eine Länge von 4 ½ Fuß. Der so gehäufte dichte Brennholzstapel wurde mit einer 17 ½ Fuß (17 Fuß[1]) langen Kette vom Händler unter leichter Kettenverlängerung per Hand gespannt. So maß das Bündel, ein Spann[1], 2,45 Ster (Raummeter) oder 119 Kubikfuß.[3]
Es gab neben 4 ½ Fuß auch Reepholz mit 5 oder 6 Fuß Länge. Im Vergleich waren etwa 1 ½ bis 2 Faden ein Reep.[4]
Der Faden war für kleinere Brennholzverkäufe geeignet. 1 Faden hatte 1,7442 Ster. Sein Volumen hatte die festgelegten Einzelabmessungen mit 6 Fuß Länge und 6 Fuß Breite bei einer Scheitlänge von 2 Fuß. Der Faden hatte 72, aber auch bis 78 Kubikfuß, wenn die Scheitlänge sich änderte.[4] Der Fuß in Bremen zu 12 Zoll hatte 128,268 Pariser Linien.
Literatur
- Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde und des Wechsel-Staatspapier-, Bank- und Aktienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 81.
Einzelnachweise
- Christian Nelkenbrecher: J. C. Nelkenbrecher's Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde. Sanderschen Buchhandlung, Berlin 1828, S. 82, 92.
- Johann Christian Nelkenbrecher: Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, der Wechsel-, Geld- und Fondscourse usw. Für Banquiers und Kaufleute. Georg Reimer, Berlin 1871, S. 102.
- Maß-, Gewichts- und Münz-, nebst anderen Hilfs-Tabellen für Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibende. Ebner’sche Buchhandlung, Nürnberg 1856, S. 50.
- Jürgen Elert Kruse: Allgemeiner und besonders Hamburgischer Contorist, welcher von den Währungen, Münzen, Gewichten, Maßen, Wechsel-Arten und Gebräuchen der vornehmsten in und außer Europa gelegenen Städte und Länder…., Verlag der Erben des Verfassers, Hamburg 1808, S. 123.