Rechtsfachwirt

Rechtsfachwirt ist eine Berufsbezeichnung für besonders qualifizierte Mitarbeiter in Rechts- und Patentanwaltsbüros. Als staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung ist die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin vom 23. August 2001 (BGBl. I S. 2250) schuf erstmals die gesetzliche Grundlage für eine weitergehende Qualifizierung in Rechtsanwaltsbüros. Diese Berufsbezeichnung wird auf Dauer die Berufsbezeichnung des Bürovorstehers bzw. Büroleiters in Anwaltsbüros ablösen.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für d​ie Prüfung z​um Rechtsfachwirt sind:

Maßgeblich für d​ie notwendige Dauer d​er Berufspraxis i​st der Zeitpunkt d​er Abschlussprüfung.

Gebiete

Besondere Kenntnisse s​ind auf folgenden Gebieten nachzuweisen:

  1. Organisation des Büroablaufs und Überwachung der Kommunikationssysteme,
  2. betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens,
  3. eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten,
  4. Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen,
  5. eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Zwangsvollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.

Von privaten Anbietern werden a​uch Studiengänge angeboten, d​ie mit e​inem „Diplom“ abschließen („Dipl.-Rechtsfachwirt“ o​der „Dipl.-Notarfachwirt“). Diese Bezeichnungen s​ind jedoch k​ein akademischer Grad.

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