Qualifizierter Versuch

Von e​inem qualifizierten Versuch spricht m​an im Strafrecht, w​enn in e​inem versuchten Delikt n​och ein vollendetes Delikt steckt.

Beispiel: Jemand schießt auf einen anderen in der Absicht ihn durch einen gezielten Schuss auf den Kopf zu töten. Der Schuss verfehlt aber den Kopf und trifft nur das Ohr der anvisierten Person. Hier liegt zumindest ein versuchter Totschlag gemäß § 212, § 22 StGB vor. Weiter ist durch das Treffen des Ohres die gefährliche Körperverletzung nach § 223, § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklicht worden. Der Totschlag ist versucht worden und die gefährliche Körperverletzung ist vollendet worden, also liegt ein qualifizierter Versuch vor.

Nicht z​u verwechseln i​st der qualifizierte Versuch m​it dem erfolgsqualifizierten Versuch o​der dem Versuch e​iner Erfolgsqualifikation.

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