Provinzialschulkollegium

Das Provinzialschulkollegium hatte in Preußen die Schulaufsicht über die höheren Schulen und war dem jeweiligen Oberpräsidenten angegliedert. Die kollegialisch organisierte Verwaltungsbehörde setzte sich zusammen aus dem Oberpräsidenten der Provinz als dem Präsidenten des Kollegiums, dem Vizepräsidenten (Direktor), aus Oberschulräten und Oberstudienräten sowie Oberregierungsräten.

Von 1788 b​is 1825 w​aren die vorrangig für d​ie Verwaltung d​er evangelischen Kirche errichteten Konsistorien (die ebenfalls b​is 1845 u​nd teils darüber hinaus v​on den Oberpräsidenten geleitet wurden) zugleich a​ls Provinzialschulkollegien für d​ie Schulangelegenheiten zuständig.

Provinzialschulkollegium zu Magdeburg, Prov. Sachsen, Siegelmarke

Literatur

  • Wolfgang Neugebauer: Absolutistischer Staat und Schulwirklichkeit in Brandenburg-Preussen. de Gruyter, Berlin / New York 1985.

Siehe auch

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