Probator

Die Amtsbezeichnung Probator trugen i​n der Frühen Neuzeit u​nd noch b​is ins 19. Jahrhundert hinein d​ie Beamten d​er Kammer (Finanzverwaltung), d​ie aus d​en eingegangenen Einzelrechnungen d​ie Abrechnung erstellten o​der von anderen Behörden eingegangene Abrechnungen überprüften. Der zugehörige Arbeitsvorgang w​urde als „durchstechen“ bezeichnet. Von Probatoren erstellte Abrechnungen wurden v​on „Gegenschreibern“[1] geprüft.[2]

Einzelnachweise

  1. Der Gegenschreiber […] bey verschiedenen Cassen, ein vereidigter Schreiber, welcher außer dem ordentlichen Schreiber ein Rechnungsbuch führet, welches das Gegenbuch genannt wird. Er wird mit einem Französischen Worte gemeiniglich Controleur, im Österreichischen aber auch Gegenhändler oder Gegenhandler genannt (Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Wien 1811).
  2. Karsten Uhde: Von Accesisten, Probatoren und Zahlmeistern. Bezeichnung für das Verwaltungspersonal in Hessen-Kassel um 1800. In: Archivnachrichten 21/1 (2021), S. 40–44 (42).
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