Prinzip der Gemeinnützigkeit
Das Prinzip der Gemeinnützigkeit beschreibt in den Wirtschaftswissenschaften eine allgemeine Pflicht zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Aufgaben und zu Nachhaltigkeit.
In marktwirtschaftlichen Systemen ist das Prinzip der Gemeinnützigkeit neben dem Organprinzip und dem Prinzip des Gemeineigentums eines der konstitutiven Merkmale öffentlicher Betriebe und Verwaltungen.[1]
Die Förderung gemeinnütziger Zwecke ist in Deutschland steuerlich begünstigt (§ 52 AO).
Sein Pendant ist das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Streben nach Gewinnmaximierung).
Einzelnachweise
- Jan Schäfer-Kunz, Dieter Vahs: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2007, S. 6.
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