Pressespiegel
Ein Pressespiegel ist eine Zusammenstellung aktueller Presseberichte im Rahmen der Medienbeobachtung zumeist in Form von Ausschnitten. Die Zulässigkeit wird in Deutschland durch das Urheberrecht (§ 49 UrhG) geregelt.
Beschreibung
Pressespiegel werden in vielen Unternehmen, Organisationen und Behörden – entweder intern in der eigenen Pressestelle oder extern durch eine beauftragte PR-Agentur bzw. eine Medienbeobachtungsagentur – erstellt und benutzt, um z. B. über die öffentliche Darstellung der eigenen Einrichtung informiert zu werden. Dazu werden täglich Zeitungen nach Artikeln durchsucht, in denen das betreffende Unternehmen namentlich genannt wird. Der Pressespiegel für die Bundesregierung, die so genannte Kanzlermappe, wird zweimal täglich vom Bundespresseamt erstellt und enthält Informationen über alle Politikbereiche.
Die Artikel werden gesammelt, kopiert und zusammengestellt verteilt oder sind als elektronischer Pressespiegel für Betroffene abrufbar. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Die Erstellung von Pressespiegeln wird durch den Einsatz von Software und Techniken wie OCR erleichtert. Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, den Pressespiegel nicht selbst zu erstellen, sondern elektronische Dienste anderer Anbieter zu nutzen. Üblicherweise wird die Medienbeobachtung von einem spezialisierten Dienstleister heutzutage elektronisch erledigt.
Verschiedene Dokumentationseinrichtungen sammeln und erschließen Zeitungsartikel im Volltext, so dass letztere gemeinsam nach speziellen Begriffen durchsucht werden können. Netzpublikationen fließen ebenso in Pressespiegel ein wie Radio- und Fernsehsendungen.
Abgrenzung
Die redaktionelle Zusammenfassung der Aussagen verschiedener Printmedien in einem Medium zu einem oder mehreren Themen wird als Presseschau bezeichnet.
Weblinks
- Entscheidung des BGH vom 11. Juli 2002 zur Zulässigkeit von elektronischen Pressespiegeln
- Informationen zu Pressespiegeln von der Verwertungsgesellschaft Wort