Prüfplakette

Eine Prüfplakette (oder a​uch Begutachtungsplakette) i​st das äußerlich erkennbare Zeichen dafür, d​ass eine Überwachungsorganisation d​ie Ordnungsmäßigkeit e​ines überwachten Gegenstandes o​der seines Verhaltens i​m Hinblick a​uf einschlägige gesetzliche o​der sonstige Bestimmungen a​m Prüfungstag festgestellt h​at und zugleich – i​m Regelfall – d​er Hinweis a​uf den Zeitpunkt d​er nächsten fälligen Untersuchung. Prüfplaketten gehören z​u den Prüfzeichen.

Prüfplaketten

An Kraftfahrzeugen

  • Die meisten Autofahrer in Deutschland kamen in der Vergangenheit mit zwei Prüfplaketten in Kontakt:
    • mit der Prüfplakette über die Hauptuntersuchung zum technischen Zustand des Kraftfahrzeuges (früher landläufig auch als TÜV-Plakette bekannt). Sie dokumentiert die nach § 29 StVZO vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung und wird am hinteren amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeuges dauerhaft angebracht (runde Plakette). Der nächste fällige Prüftermin kann der Plakette wie folgt entnommen werden: die letzten zwei Stellen des Fälligkeits-Jahres sind in der Mitte aufgedruckt, der Monat zeigt senkrecht nach oben. Die auffällige schwarze Markierung steht immer auf 1-12-11 und zeigt nicht etwa den Prüfungsmonat an, sondern dient in Verbindung mit der Plakettenfarbe durch ihre „Uhrzeigerstellung“ der schnellen optischen Beurteilung durch Ordnungskräfte (z. B. im Vorbeifahren).
    • mit der bis 2009 gültigen Prüfplakette zur Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA, früher auch als ASU-Plakette oder AU-Plakette geläufig), vorgeschrieben in § 47a StVZO. Am vorderen amtlichen Kennzeichen befestigt, signalisierte diese Plakette die Einhaltung der Abgasnorm (sechseckige Plakette). Sie entfiel zum Jahreswechsel 2009/2010. Die UMA ist nun in der Hauptuntersuchung enthalten.
  • In Österreich werden Kfz-Prüfplaketten nach Kraftfahrgesetz als Begutachtungsplakette bezeichnet („Pickerl“).

Andere Prüfplaketten

Andere Prüfplaketten tragen beispielsweise:

Siehe auch

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