Postzeitungsamt
Das Postzeitungsamt war eine dem Reichspostamt unmittelbar unterstellte, von einem Postdirektor geleitete Behörde. Das Amt war betraut mit der Wahrnehmung der Geschäfte einer Verlagspostanstalt für sämtliche in Berlin erschienenen und zum Inlandsvertrieb angemeldeten Zeitungen und Zeitschriften sowie für die vom Gesetzsammlungsamt (später Reichsverlagsamt) verlegten Blätter (Reichsgesetzblatt, Preußische Gesetzsammlung, vier Verordnungsblätter des Reichsfinanzministeriums). Es war zugleich Zentral- und Auskunftsstelle für die das ganze Reichspostgebiet berührenden Angelegenheiten des in- und ausländischen Zeitungsvertriebs.
Geschichte
Am 1. Januar 1822 wurde das „Königliche Zeitungs-Komtoir“ gegründet, das 1825 mit dem preußischen „Gesetzsammlungs-Debits-Komtoir“ vereinigt wurde. Nach der Reichsgründung wurde es zum „Kaiserlichen Post-Zeitungsamt“, das anfänglich seinen Sitz in der Leipziger Straße Nr. 16 hatte. 1895 bezog es einen nach Entwurf des Geheimen Postrats Ernst Hake und der Bauleitung des Postbaurats Heinrich Techow (1848–1927) errichteten Neubau in der Dessauer Straße 4–5. 1907 bis 1913 erfolgten Erweiterungen in der Königgrätzer Straße 20 (heute Stresemannstraße 121). Bis auf die Nebengebäude wurde das Postzeitungsamt im Zweiten Weltkrieg zerstört.[1]
Literatur
- Wilhelm Küsgen, Paul Gerbeth, Heinrich Herzog, Laurenz Schneider, Gerhard Raabe: Handwörterbuch des Postwesens, Verlag von Julius Springer, Berlin 1927, S. 515f
- Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 227