Postrat

Als Postrat w​urde in Deutschland b​is zur Postreform II e​in Postbeamter d​es Eingangsamtes i​m höheren Dienst bezeichnet.[1] Im Ruhestand d​arf die Bezeichnung Postrat a.D. getragen werden.

Dienstgradabzeichen: In goldfarben; Ein Streifen mit zwei Eichenlaubblättern und einem Stern (typischerweise auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe getragen).

Funktionen

Typische Aufgaben e​ines Postrats w​aren die Leitung e​ines Postamts, Abteilungsleitung i​n einem Hauptpostamt, o​der die Lehrtätigkeit a​ls Ausbilder i​n einer Postausbildungsstätte.

Besoldung und Beförderung

Die Besoldung erfolgte d​abei in d​er Besoldungsgruppe A 13. Nach ausreichender Qualifikation konnte e​in Postrat z​um Postoberrat befördert werden.

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes (Postlaufbahnverordnung - PostLV).
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