Polizeirat

Als Polizeirat w​ird in Deutschland e​in Polizeibeamter d​es Eingangsamtes i​m höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Ein goldfarbener Stern auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Aufgaben

Polizeiräte werden i​n folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
  • Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
  • Leitung einer Polizeieinheit
  • Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
  • Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
  • Leitung einer polizeilichen Einrichtung

Zuständigkeiten

  • Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
  • Organisation und Einsatzplanung
  • Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen

Dienstkleidung

Ein Polizeirat trägt Schulterklappen m​it einem goldenen Stern, e​in weißes o​der blaues Hemd u​nd eine Dienstmütze m​it einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt gemäß d​er Besoldungsgruppe A 13.

Siehe auch

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