Philipp von Gemmingen (1738–1800)

Philipp v​on Gemmingen (* 17. Februar 1738; † 7. März 1800) w​ar fürstlich nassau-usingenscher Regierungsrat u​nd sachsen-gotha-altenburgischer Legationsrat b​eim Reichskammergericht i​n Wetzlar. Als Komitialgesandter vertrat e​r außerdem d​ie Interessen verschiedener Fürsten b​eim Reichstag i​n Regensburg.

Leben

Er w​ar der jüngste Sohn d​es Philipp v​on Gemmingen (1702–1785) u​nd der Elisabeth Margaretha v​on Racknitz (1714–1783). Er besuchte d​as Gymnasium i​n Heilbronn u​nd kam 1756 a​n die Universität n​ach Gießen. 1759 wechselte e​r zu seinem älteren Bruder Christoph Dietrich (1736–1800) a​n die Universität n​ach Jena. 1764 wohnte e​r der Krönung Kaiser Josephs II. b​ei und w​ar anschließend a​m Reichskammergericht i​n Wetzlar tätig. 1765 begleitete e​r seinen jüngsten Bruder n​ach Italien. Er w​ar zunächst fürstlich nassau-usingenscher Regierungsrat u​nd geheimer Referendär, t​rat aber n​ach kurzer Zeit i​n sachsen-gothaische Dienste. Als Kommissar a​m Reichskammergericht vertrat e​r die Interessen Altenburgs u​nd Weimars. 1771 w​urde er Legationsrat.

Am 6. November 1778 ernannte ihn Ernst II. von Sachsen-Gotha-Altenburg zum Geheimen Rat; er wurde von Incumbenz und Sitz im Regierungskollegium dispensiert und als für Gotha und Altenburg (auch Saalfeld) bevollmächtigter Komitialgesandter zum Reichstag nach Regensburg entsandt. Daneben wurde er 1779 auch für die Vertretung von Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin und Ratzeburg legitimiert und erhielt auch von Ernst II. die Schwarzburger Stimme und von Karl August von Sachsen-Weimar dessen Stimme übertragen. Als Karl August ihn 1780 dispendierte, um Johann Eustach Graf von Görtz zu bevollmächtigen, betonte er ausdrücklich seine Zufriedenheit mit Gemmingen. 1794 erhielt von Gemmingen auch die Stimme von Braunschweig-Wolfenbüttel übertragen. Von Gemmingen galt als „ein würdiger Abgesandter seines feingebildeten Hofes“.[1] Andererseits besaß er die von einem Komitialgesandten verlangte Zuverlässigkeit und das Geschick, sich ganz in die Wünsche, Pläne und politischen Gedanken seines Mandanten hineindenken zu können, nur in begrenztem Umfang. „Könnte man ihm doch etwas von Graf Görtz Betriebsamkeit (dieser drängte ständig auf Instruktionen usw.) und Letzterem etwas von Gemmingens Phlegma beimengen. So würde beiden geholfen.“ Der Gothaer Hof war mit Gemmingens Tätigkeit als Komitialgesandter nur eingeschränkt zufrieden, weil seine Vorschläge meist in ungeeigneten Momenten eingingen und die gelieferten Berichte häufig wenig sorgfältig abgefasst waren.[2]

Familie

Er w​ar ab 1773 m​it Friederike Christiane Florentine Voit v​on Salzburg († 1799) verheiratet. Beide wurden i​n Birkenfeld beigesetzt, w​o die Familie d​er Gattin begütert war. Der Ehe entstammte n​ur eine Tochter, d​ie im Alter v​on zwölf Tagen verstarb.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Rudolf Schlösser: Friedrich Wilhelm Gotter : Sein Leben und seine Werke, in: Berthold Litzmann (Hrsg.): Theatergeschichtliche Forschungen, Band 10, Hamburg/Leipzig : Voß 1894, S. 20.
  2. Julius Frankenstein: Die auswärtige Politik Sachsen-Gotha-Altenburgs und der Reichskrieg gegen Frankreich bis zum Ausscheiden der Herzogtums (1790–1797). Berlin : Emil Ebering, 1935, S. 56ff.
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