Pflanzenschutzdienst
Ein Pflanzenschutzdienst ist eine amtliche Auskunftsstelle für Pflanzenschutz der Länder.
Aufgaben[1]
Die Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes sind entsprechend dem § 59 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG):
- Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen
- Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen
- Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche
- Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücke
- Durchführung der für die Aufgaben nach den Nummern 1 bis 4 erforderlichen Untersuchungen und Versuche
- Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen
- Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
- Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen.
Pflanzenschutzdienste in Deutschland[2]
Baden-Württemberg:
- Landwirtschaftliches Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg
- Regierungspräsidium Stuttgart
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Regierungspräsidium Freiburg
- Regierungspräsidium Tübingen
Bayern:
Berlin:
- Pflanzenschutzamt Berlin
Brandenburg:
- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Bremen:
- Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET)
Hamburg:
Hessen:
- Regierungspräsidium Gießen
Mecklenburg-Vorpommern:
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Niedersachsen:
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen:
- Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter Pflanzenschutzdienst
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
- Landwirtschaftskammer für das Saarland
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
- Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
- Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Einzelnachweise
- § 59 PflSchG - Einzelnorm. Abgerufen am 1. Dezember 2020.
- BVL - Amtliche Auskunftsstellen für Pflanzenschutz der Länder (Pflanzenschutzdienste). Abgerufen am 1. Dezember 2020.
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