Pflanzenrechte
Als Pflanzenrechte werden subjektive Rechte für einzelne Pflanzen verstanden, analog zu Menschenrechten und Tierrechten. Sie sind vom Pflanzenschutzrecht zu unterscheiden. Als Forderung werden Pflanzenrechte gelegentlich in der Ethik erwogen.[1] Die Erweiterung des Rechtsbegriffs auf Pflanzen als Rechtssubjekte sind Bestandteil einiger physiozentrischer Konzepte der Naturethik wie dem Biozentrismus und auch holistischer Konzepte wie dem Ökozentrismus. Christopher D. Stone vergleicht den Rechtsstand von Pflanzen mit Personen ohne Rechtshandlungsfähigkeit, z. B. minderjährigen Menschen, und fordert die Vormundschaft durch einen “friend of a natural object” (Christopher D. Stone, deutsch: „Freund eines natürlichen Objekts“)[2].[3] Als Beispiele führt Stone Verbandsklage-Rechte verschiedener Umweltschutzorganisationen – welche Experten und Anwälte ausbilden – an, wie z. B. den Environmental Defense Fund oder Friends of the Earth.
Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Biologie zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität der Biologie-Artikel auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Bitte hilf mit, diesen Artikel zu verbessern! Artikel, die nicht signifikant verbessert werden, können gegebenenfalls gelöscht werden.
Lies dazu auch die näheren Informationen in den Mindestanforderungen an Biologie-Artikel.
Pflanzenrechte erscheinen fragwürdig, weil Pflanzen in den meisten Kulturen die Kriterien für ein Rechtssubjekt nicht erfüllen.[4]
Pflanzenrechte sind nicht vergleichbar dem als objektives Recht verstandenen Naturschutz oder den Konzepten, der Natur oder Naturerscheinungen eine Würde zuzusprechen.
Rheinauer Thesen
In den Rheinauer Thesen zu Rechten von Pflanzen forderte 2008 eine Gruppe von Autorenteam und Wissenschaftlern (u. a. Florianne Koechlin, Beat Sitter-Liver, Günter Altner und Jürg Stöcklin) „moralische Bedenken“[5] im Umgang mit Pflanzen und Tieren. Tatsächlich schrieb diese Gruppe Pflanzen Individualität zu (Zitat: „Auch Pflanzen sind Individuen.“). In einem ausgedehnten Katalog fordern sie Rechte, die sich allerdings vor allem gegen die gentechnische Veränderung und Patentierung von Pflanzenarten zu kommerziellen Zwecken, insbesondere die Erzeugung von sterilen Pflanzen, richten.
Literatur
- Christopher D. Stone: Haben Bäume Rechte? Plädoyer für die Eigenrechte der Natur. Übersetzung aus dem Englischen von Hanfried Blume. 2013, ISBN 978-3-927369-81-8
Einzelnachweise
- Beat Sitter-Liver, Klaus Peter Rippe: Pro und Contra: Haben Pflanzen Rechte? In: Forschungsinstitut für Philosophie Hannover (Hrsg.), fiph-Journal Nr. 18, Herbst 2011, Seite 16/17
- Christopher D. Stone: Should Trees Have Standing? Toward Legal Rights for Natural Objects. In: David Schmidtz, Elizabeth Willott (Hrsg.): Environmental Ethics: What Really Matters, What Really Works. Oxford University Press, 2012, ISBN 978-0-19-979351-8, S. 87 (englisch).
- Christopher D. Stone: Should Trees Have Standing? Toward Legal Rights for Natural Objects. In: David Schmidtz, Elizabeth Willott (Hrsg.): Environmental Ethics: What Really Matters, What Really Works. Oxford University Press, 2012, ISBN 978-0-19-979351-8, S. 85–90 (englisch).
- Matthew Hall: Plants as Persons: A Philosophical Botany. SUNY Press, 2011, ISBN 1-4384-3428-6.
- Beat Sitter-Liver et al.: Rheinauer Thesen zu Rechten von Pflanzen. 2008 (pdf)