Partita

Partita (italienisch, von partire „teilen“) ist die Bezeichnung für den einzelnen Teil (Satz) einer Tanzfolge oder Variationsreihe. In seiner Frühform steht der Begriff häufig für eine Folge von Variationen über eine populäre Melodie, z. B. über „La Follia“ oder über „La Romanesca“. Seit dem 17. Jahrhundert wird die Bezeichnung Partita (oder französisch Partie[1]) auch allgemein für Instrumentalstücke oder für Satzfolgen im Sinne der Suite verwendet. Johann Jakob Froberger gilt als der Erste, der Mitte des 17. Jahrhunderts „Partita“ als Bezeichnung für Instrumentalstücke gleich welcher Art benutzte.[2] Das bekannteste Beispiel für eine derartige Verwendung ist der erste Teil von Johann Sebastian Bachs Clavierübung mit sechs Partiten. Eine weitere Form ist die Choral-Partita, bei der dem Choralthema figurierte Variationen folgen. Zu Bachs Partiten für Violine solo siehe Sonaten und Partiten für Violine solo.

Einzelnachweise

  1. Adalbert Quadt: Gitarrenmusik des 16.–18. Jahrhunderts. Nach Tabulaturen hrsg. von Adalbert Quadt. Band 1–4. Deutscher Verlag für Musik, Leipzig 1970 ff., Band 2: nach Tabulaturen für Colascione, Mandora und Angelica, 3. Auflage ebenda 1972, S. 8–17 und 34–38.
  2. Lexikon der Alten Musik auf BR-Klassik: Partita in: br-klassik.de, 29. August 2010; abgerufen am 2. März 2021 (Audiobeitrag inkl. Musikbeispielen)
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