Ortsbeauftragter (Gemeinde)
Der Ortsbeauftragte ist der Vertreter eines nicht selbständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde.
Er hat, wie ein Ortsvorsteher, Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung zu erfüllen und steht den Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung.[1] Er wird vom Rat der Gemeinde bestimmt. Dabei folgt dieser in der Regel dem Vorschlag derjenigen Fraktion im Gemeinderat, die im betreffenden Ortsteil bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erlangt hat.
Einzelnachweise
- Dienstanweisung für Ortsbeauftragte (Stadt Wiehl) (PDF; 42 kB)
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.