Oberstufengymnasium (Hessen)
Ein Oberstufengymnasium (Gymnasiale Oberstufenschule, GOS) ist eine spezielle Form des Gymnasiums im Land Hessen. Sie unterscheidet sich vom Gymnasium dadurch, dass das Oberstufengymnasium erst ab der Einführungsphase (11. Klasse, bzw. 10. Klasse bei Schülern, die aus G8-Schulen wechseln) einsetzt.[1]
Oberstufengymnasien werden in der Regel im Verbund mit integrierten Gesamtschulen eingesetzt. Dies hat den Vorteil, dass den Schülern aller integrierten Gesamtschulen der Weg zum Abitur offensteht, ohne dass an jeder einzelnen IGS eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet werden muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Integration in das Gymnasialleben einfacher fällt, weil sich die Schüler nicht, wie beim Übergang in ein reguläres Gymnasium, in gewachsene Strukturen integrieren müssen. Ein weiterer Vorteil ist, dass aufgrund der im Verhältnis sehr großen Anzahl von Schülern ein reichhaltiges Kursangebot in der Qualifizierungsphase angeboten werden kann (so ist etwa das Lichtenberg-Oberstufengymnasium in Bruchköbel zehnzügig). Der Nachteil ist allerdings der teilweise sehr unterschiedliche fachliche Stand der einzelnen Schulen, weshalb ein Großteil der Einführungsphase dazu aufgebracht werden muss, die Schüler auf einen gemeinsamen Stand zu bringen. Eine Schullaufbahn IGS-Oberstufengymnasium dauert immer 9 Jahre, G8-Oberstufengymnasien kann es konzeptionell nicht geben.[2]
Einzelne Schulen dieser Schulform:
- Alfred-Delp-Schule, Dieburg
- Bachgauschule, Babenhausen
- Bertolt-Brecht-Schule, Darmstadt
- Burggymnasium, Friedberg
- Carl-von-Ossietzky-Schule Wiesbaden
- Claus-von-Stauffenberg-Schule, Rodgau
- Ernst-Reuter-Schule, Frankfurt
- Friedrich-Dessauer-Gymnasium, Frankfurt
- Goetheschule Wetzlar
- Gustav-Heinemann-Schule, Rüsselsheim
- Internatsschule Schloss Hansenberg, Geisenheim-Johannisberg
- Lichtenberg-Oberstufengymnasium, Bruchköbel
- Max-Beckmann-Schule, Frankfurt
- Oberstufengymnasium Eschwege
Einzelnachweise
- Gymnasiale Oberstufe | Hessisches Kultusministerium. Abgerufen am 5. März 2018.
- § 144a HSchG Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG). Abgerufen am 5. März 2018.