Oberarzt
Oberarzt oder Oberärztin ist in Deutschland die Bezeichnung für einen Arzt zwischen Chefarzt und Fachärzten.
Zivil
Ein Oberarzt ist ein Arzt in mittlerer Funktion, meist in einem Krankenhaus oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum. Aufgrund seiner abgeschlossenen Weiterbildung zum Facharzt übernimmt er Verantwortung für einen umschriebenen Zuständigkeitsbereich innerhalb seiner Institution. Ein Oberarzt ist manchmal mit einem Abteilungsleiter vergleichbar.
Ein Oberarzt trägt Verantwortung für eine oder mehrere Stationen oder Funktionseinheiten seiner Institution. Unter seiner Fachaufsicht arbeiten Assistenzärzte. Der Oberarzt steht für Rückfragen der ihm nachgeordneten Stationsärzte bzw. Funktionsärzte zur Verfügung, überwacht verantwortlich die Tätigkeit der Assistenzärzte (z. B. im Rahmen von regelmäßigen Oberarztvisiten) und hält sich im Nacht- und Wochenenddienst nach Dienstplan als „Hintergrundarzt“ für die Klinik bereit (Rufbereitschaft).
Als „Leitenden Oberarzt“ bezeichnet man den Oberarzt einer Klinik, der als ständiger Vertreter des Chefarztes bestellt ist und diesen in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben vertritt.
Als „Funktionsoberarzt“ wird ein Arzt bezeichnet, der die Funktion eines Oberarztes ausübt, ohne eine entsprechende Planstelle zu besetzen. Funktionsoberärzte haben keinen Anspruch auf ein Oberarztgehalt und werden meistens nach dem für die klinische Einrichtung gültigen Facharzttarif bezahlt.[1]
Militär
Oberarzt war seit 1898 der Dienstgrad der bis dahin Assistenzarzt I. Klasse genannten Mitglieder des Sanitätskorps im Deutschen Heer im Rang eines Oberleutnants.
- Bayern (1916)
- Österreich-Ungarn
Weblinks
Einzelnachweise
- Funktionsoberarzt Pseudotitel oder sinnvolle Position? In: Der Unfallchirurg. Abgerufen am 22. Dezember 2020.