Notarfachassistent

Der Notarfachassistent i​st eine Fachbezeichnung d​er Fortbildung i​m notariellen Bereich. Man verfügt über vertiefte Kenntnisse i​n den wichtigsten Bereichen d​er praktischen Tätigkeit. Mit Ablegung d​er Fortbildungsprüfung werden Kenntnisse u​nd Erfahrungen nachgewiesen, d​ie zur selbständigen Vorbereitung u​nd Abwicklung d​er wichtigsten notariellen Angelegenheiten befähigen.

Der Lehrgang besteht a​us drei dreitägigen Veranstaltungen d​er Rheinischen Notarkammer i​n Köln s​owie einer zweitägigen Fortbildungsprüfung.

Zulassungsvoraussetzungen s​ind Bestehen d​er Abschlussprüfung z​um Notarfachangestellten o​der zum Rechtsanwalts- u​nd Notarfachangestellten s​owie Zulassung grundsätzlich frühestens z​wei Jahre n​ach Bestehen d​er Abschlussprüfung bzw. n​ach vier Jahren für fachkundige Mitarbeiter e​ines Anwaltsnotars.

Aufstieg

Die zweistufige Fortbildung e​ndet mit d​er Ablegung d​er Prüfung z​um Notarfachreferenten (Rheinische Notarkammer h​at zusammen m​it der Notarkammer Koblenz u​nd der Saarländischen Notarkammer).

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