Non-resident Indian und Person of Indian Origin
Non-resident Indians (NRI) sind indische Staatsbürger, die wegen ihres Auslandswohnsitzes nicht mehr in der Heimat steuerpflichtig sind. Dazu muss man sich weniger als 245 Tage in einem Jahr oder weniger als 365 Tage zusammen über vier Jahre im Ausland aufhalten. Tatsächlich bemüht man sich, die oft gut gebildeten Nachfahren von Indern, die nach der Unabhängigkeit in hochentwickelte Länder ausgewandert waren, durch verschiedene Vergünstigungen heimzulocken.
Oft werden mit diesem Begriff, beziehungsweise dem deutschen Wort Auslandsinder fälschlich auch die als Inder geborenen Personen, die später eine andere Nationalität angenommen haben, oder darüber hinaus auch jene Personen indischer Herkunft, die nie indische Staatsbürger waren, bezeichnet. Die indische Regierung betrachtet Personen mit indischer Abstammung bis zur vierten Generation sowie Ehepartner einer solchen Person oder eines indischen Staatsbürgers als „von indischer Herkunft“ sogenannte Person of Indian Origin (PIO). Durch verschiedene Gesetzesänderungen wurde dies seit 1985 immer mehr eingeschränkt.
Im Rahmen des Staatsangehörigkeitsrechts gab es von 2002 bis 2015 für Einwohner von Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, China, Iran, Nepal, Pakistan und Sri Lanka die Möglichkeit, eine Persons of Indian Origin Card zu beantragen. Inhaber eines solchen Ausweises konnten visumsfrei einreisen. Sie erhielten dann eine “Residential Permit for PIO” genannte Aufenthaltsberechtigung. Ansonsten waren sie den non resident Indians gleichgestellt. Nach zwei Jahren Aufenthalt im Lande konnten sie die volle Staatsbürgerschaft beantragen. Mitte 2013 gab es knapp 1,4 Millionen Karteninhaber.
Die Gesetzesänderung 2015[1] schaffte den Status Persons of Indian Origin ab und führte ihn mit der Overseas Citizenship zusammen. Inhaber dieser Karte konnten sie bis 2017 umtauschen bzw. einen entsprechenden Vermerk darin erhalten. Sie verloren zum 20. Sept. 2020 ihre Gültigkeit als Reisedokument.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Act № 1, 2015 vom 5. Jan, in Kraft 10. März.