Nomophylax
Nomophylax (mittelgriechisch νομοφύλαξ ‚Führer des Rechts‘) war ein Titel im byzantinischen Reich. Seine genaue Bedeutung ist unklar.
Geschichte
Der Begriff Nomophylax erschien bereits im alten Ägypten zur Zeit der Ptolemäer.
Im byzantinischen Reich wurde er erstmals nach 1045 genannt und bezeichnete zuerst den Vorsteher der Rechtsabteilung im neu gegründeten Kloster St. Georg im kaiserlichen Mangana-Palast. Erster Nomophylax war der spätere Patriarch von Konstantinopel Johannes VIII. Xiphilinos.
Michael Psellos verwendete den Titel auch für einen Präsidenten des Gerichts und für Rechtsgelehrte. Seit dem 12. Jahrhundert erschien der Titel wiederholt für Kleriker im Patriarchat von Konstantinopel. Im 14. Jahrhundert scheint er gleichrangig zum Dikaiophylax zu sein.
Träger des Titels
- Johannes VIII. Xiphilinos, nach 1045
- Michael Choumnos, 1121
- Alexios Aristenos
- Nilos Doxopatros
- Theodoros Balsamon, um 1170
- Konstantin Armenopoulos, 1349
- Johannes Eugenikos, um 1430
Literatur
- Alexander Petrovich Kazhdan: The Oxford Dictionary of Byzantium. Oxford University Press, New York/Oxford 1991, ISBN 0-19-504652-8, S. 1491.