Neuvermessung

Eine Neuvermessung i​st eine Katastervermessung. Durch s​ie wird, w​enn sie erforderlich ist, d​as Liegenschaftskataster mehrerer Flurstücke d​urch örtliche Vermessung d​en heutigen Anforderungen angepasst. Es g​ibt je n​ach Umfang unterschiedliche Arten d​er Neuvermessung.

  • Bei einer Neuvermessung in einem Zuge werden die Grenzen untersucht, abgemarkt, eine Grenzniederschrift aufgenommen und die neu aufgenommenen Grenz-, Gebäude- und sonstigen Punkte an das übergeordnete Vermessungspunktfeld angeschlossen. Dieses Verfahren wird in Gebieten mit unzureichenden Katasterunterlagen (z. B. wenn noch Urkataster die grundlegende Vermessung ist), in Flurbereinigungs-, Umlegungs- und Sanierungsverfahren durchgeführt. Technisch gesehen muss nach den heutigen Verwaltungsvorschriften Koordinatenkataster realisiert werden.
  • Bei der geschlossenen Neuvermessung werden vorhandene Katastervermessungen, die noch den heutigen Anforderungen an das Liegenschaftskataster entsprechen durch Zusatzvermessungen ergänzt und Lücken durch Neuvermessungen geschlossen.
  • Bei der allmählichen Neuvermessung werden diese Lücken erst allmählich durch Fortführungsvermessungen, zu denen die Teilungs-, Grenz- und Gebäudeeinmessungen zählen, geschlossen.
  • usw.

Literatur und Quelle

  • Dieter Dresbach Otto Kriegel: Kataster-ABC. 4. Auflage. Wichmann-Verlag, Heidelberg 2007, ISBN 978-3-87907-408-2.

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