Naturdenkmal 054 – Baumgruppe 1 Linde, 1 Kastanie, 1 Ahorn
Das Naturdenkmal 054 – Baumgruppe 1 Linde, 1 Kastanie, 1 Ahorn ist ein Naturdenkmal (ND) in Brilon. Das ND wurde 2006 per Verordnung durch den Hochsauerlandkreis ausgewiesen. Die Baumgruppe steht an der Straßenecke von Derkere Mauer und Kirchenstraße in der Innenstadt von Brilon.[1]
Verbote und Gebote
Wie bei anderen Baumnaturdenkmalen wurde das Verbot festgelegt es zu zerstören, zu beschädigen oder sonst in ihrer natürlichen Lebenskraft zu beeinträchtigen. Es besteht ferner das Verbot bauliche Anlagen aller Art, auch befestigte Wege, Frei-, Rohr- oder Fernmeldeleitungen, Zäune oder andere Einfriedungen, Werbeanlagen, Verkaufsstände, Warenautomaten, sowie Stellplätze für Fahrzeuge zu errichten, zu erstellen, anzubringen oder zu erweitern. Es ist auch verboten Aufschüttungen, Ausschachtungen oder Bodenverdichtungen vorzunehmen oder die Bodengestalt durch anderweitige Eingriffe zu verändern.
Verkehrssicherungspflicht und Pflege
Für die Verkehrssicherungspflicht ist der Landrat des Hochsauerlandkreises bzw. die Untere Landschaftsbehörde zuständig. Durch geeignete Pflegemaßnahmen sorgt die Untere Landschaftsbehörde für die Erhaltung der Bäume. Die Kosten trägt die Behörde.
Literatur
Hochsauerlandkreis: Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang Bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Hochsauerlandkreis vom 07.04.2006. Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis 32/4: 28–37.
Einzelnachweise
- [ ]Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Hochsauerlandkreis vom 07.04.2006. (PDF; 480kB) In: Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis. 21. April 2006, S. 31, archiviert vom Original am 21. August 2014; abgerufen am 24. Dezember 2017.