Natalis templi

Als natalis templi („Tempelgeburtstag“) galt in der römischen Religion der Tag, an dem ein neu errichtetes oder wiederhergestelltes Heiligtum der Gottheit geweiht (konsekriert, von consecratio „Heiligmachung“) wurde, d. h. in das Eigentum der Gottheit überging. Durch diese Eigentumsübergabe wurde das Heiligtum (Grund und Boden, Gebäude) der normalen Verfügbarkeit entzogen, sodass es beispielsweise nicht mehr ohne weiteres verkauft werden konnte. War der Tempel das Hauptheiligtum der Gottheit, so galt der Tempelgeburtstag gleichzeitig als der Geburtstag der Gottheit. Im Fall einer Stadtgottheit fiel er mit dem Geburtstag der Stadt (natalis urbis), dem (häufig legendären) Gründungsdatum zusammen.

Zu unterscheiden i​st der Tag d​er Weihe v​om Tag d​er Stiftung, a​n dem z. B. d​as Gelübde z​ur Errichtung e​ines Tempels abgelegt wurde. An d​en Tag d​er Stiftung w​urde manchmal gesondert erinnert u​nd er w​urde gesondert gefeiert.

Die Feier des Tempelgeburtstags konnte für bestimmte Gruppen spezifische Bedeutung annehmen, so wurde der natalis templi des Heiligtums der Minerva auf dem Aventin am 19. März zum Fest der Handwerker (artificum dies). Auch Anlass zu politischen Propagandaveranstaltungen konnte die Weihefeier eines Heiligtums geben, so z. B. im Fall der von Augustus gestifteten Ara Pacis sowie überhaupt bei zahlreichen augusteischen Tempelgründungen und -restaurierungen.

Die christliche Entsprechung d​er heidnischen Riten d​es natalis templi findet s​ich in d​er Kirchweihe o​der deren Jahresfeier, d​er Kirchweih. Ähnlich volksfestartig w​ie letztere m​uss man s​ich die entsprechenden römischen Feste (zumindest teilweise) vorstellen.

Literatur

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.